Hund nach Tod des Besitzers: Was tun mit dem Vierbeiner?
Hund nach Tod des Besitzers: Was tun mit dem Vierbeiner? Hund nach Tod des Besitzers abzugeben? Das Wichtigste zu Tierheim, Testament, Hundeabgabe und Chip-Ummeldung. So sichern Sie Ihren Hund rechtlich ab. Topics: Alltag, Freizeit & Kultur.
Was passiert mit einem Hund nach Tod des Besitzers? Diese Frage verdrängen viele Hundehalter — doch sie ist existenziell für den geliebten Vierbeiner. In Österreich landen jedes Jahr hunderte Hunde in Tierheimen, weil ihre Besitzer verstorben sind und keine Vorsorge getroffen wurde.
In diesem Artikel erfahren Sie: welche rechtlichen Regelungen in Österreich für Hunde im Todesfall gelten, wie Sie Ihren Hund durch ein Testament absichern, was mit der Hundeabgabe und der Hundesteuer passiert, wie Sie einen Hund im Tierheim abgeben können und welche Alternativen es gibt. Ausserdem bekommen Sie eine praktische Checkliste für den Ernstfall.
Rechtslage: Was das Gesetz über Hunde im Todesfall sagt
Nach österreichischem Recht gelten Tiere rechtlich als Sachen (§ 285a ABGB). Das bedeutet: Ein Hund ist Teil des Nachlasses der verstorbenen Person und geht automatisch an die gesetzlichen Erben über. Der Hund kann nicht selbst erben — er wird vererbt, wie jedes andere Besitztum auch.
Die Erben übernehmen mit dem Hund auch die Verantwortung für dessen artgerechte Versorgung. Können oder wollen sie das Tier nicht behalten, müssen sie es in geeignete Hände abgeben. Wie oesterreich.gv.at klarstellt, bleibt die Abgabenpflicht für die Hundeabgabe so lange bestehen, bis der Hund offiziell abgemeldet ist — selbst wenn der Besitzer bereits verstorben ist.
Die Rechtsanwältin Susanne Chyba, die erste österreichische Tierrechtsanwältin, erklärte dazu im ORF Niederösterreich:
Ein Tier kann im Testament nicht direkt als Erbe eingesetzt werden. Man kann aber einen Alleinerben bestimmen, unter der Auflage, dass er sich um das Tier kümmert. Geprüft wird das von einem Testamentsvollstrecker.
Ohne Testament: Was mit dem Hund passiert
Hinterlässt der verstorbene Besitzer kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Der fällt an die Erben — Ehepartner, Kinder oder Eltern. Was aber, wenn niemand den Hund nehmen möchte?
In der Praxis landen Hunde ohne Regelung häufig im Tierheim. Für das Tier bedeutet das eine enorme Belastung. Wie eine Tierpflegerin aus Salzburg gegenüber Salzburg24 schilderte, sitzen die Tiere oft stunden- oder tagelang neben der Leiche, werden nicht versorgt und verstehen die Welt nicht mehr.
Ein weiteres Problem: Die Hundeabgabe läuft weiter, solange der Hund nicht offiziell abgemeldet ist. Die Erben müssen also nicht nur entscheiden, was mit dem Tier geschieht, sondern auch die Formalitäten erledigen — sonst entstehen unnötige Kosten.
Hund im Testament absichern: Schritt für Schritt
Wer seinen Hund nach dem Tod absichern möchte, sollte frühzeitig handeln. Die österreichische Rechtsanwältin Susanne Chyba empfiehlt folgende Massnahmen:
1. Eine Vertrauensperson finden — der erste und wichtigste Schritt. Sprechen Sie mit Verwandten, Freunden oder Bekannten, die bereit wären, Ihren Hund zu übernehmen. Idealerweise kennt der Hund die Person bereits.
2. Testament mit Auflage aufsetzen — setzen Sie einen Alleinerben ein, unter der Auflage, dass er sich um Ihren Hund kümmert. Alternativ können Sie ein Vermächtnis verfügen: Eine bestimmte Person (nicht zwingend Erbe) erhält den Hund, oft verbunden mit einem Geldbetrag für dessen Versorgung.
3. Finanzielle Mittel bereitstellen — legen Sie im Testament fest, dass ein bestimmter Betrag für Futter, Tierarztkosten und Pflege des Hundes verwendet wird. So vermeiden Sie, dass die Kosten den neuen Halter abschrecken.
4. Ersatzpersonen benennen — falls die erste Person ausfällt, sollte eine zweite und dritte Person im Testament genannt sein.
5. Vorsorgevollmacht für die Übergangszeit — bis das Testament eröffnet ist, kann es mehrere Wochen dauern. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Ihr Hund sofort nach Ihrem Tod versorgt wird.
Hundeabgabe und Hundesteuer: Was im Todesfall zu tun ist
Die Hundeabgabe (oft fälschlich als Hundesteuer bezeichnet) muss in Österreich für jeden Hund ab einem Alter von drei Monaten entrichtet werden. Beim Tod des Besitzers sind folgende Schritte wichtig:
- Abmeldung des Hundes bei der Gemeinde oder dem Magistrat. Ohne Abmeldung läuft die Abgabenpflicht weiter — die Erben müssten die Gebühr sonst aus der Erbmasse zahlen.
- Rückerstattung — in manchen Gemeinden wird die bereits gezahlte Hundesteuer anteilig zurückerstattet. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
- Hundemarke zurückgeben oder entwerten — in Wien wird seit 2012 keine physische Marke mehr ausgegeben, hier erfolgt die Identifikation über den elektronischen Chip.
Wie oesterreich.gv.at betont, muss die Abmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgen — sonst haften die Erben weiter für die Abgabe.

Tierheim als letzte Option: Was kostet die Abgabe?
Wenn sich keine Privatperson für den Hund nach Tod des Besitzers findet, bleibt oft nur das Tierheim. In Österreich gibt es ein gut ausgebautes Netz von Tierheimen, die Hunde aufnehmen und an neue Besitzer vermitteln.
Die Aufnahmegebühren variieren stark. Die Schnauzerl Tierzuflucht in Neumarkt am Wallersee beispielsweise verlangt für die Aufnahme eines Hundes zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Vermittelbarkeit. Viele Tierheime bieten auch Vermittlungshilfe an — der Hund bleibt vorerst bei Bekannten oder Nachbarn, das Tierheim unterstützt bei der Suche nach einem neuen Zuhause.
Wichtig zu wissen: Tierheime sind nach der Tierheimverordnung verpflichtet, ein Vormerkbuch zu führen, in dem Name und Adresse des bisherigen Besitzers, der Grund der Aufnahme sowie der Gesundheitszustand des Hundes dokumentiert werden. Diese Daten müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Hundehaftpflichtversicherung und Chip: Übertragung regeln
In Österreich ist für Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung in mehreren Bundesländern Pflicht (Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark). Die Mindestversicherungssumme beträgt beispielsweise in Oberösterreich 725.000 Euro.
Beim Tod des Besitzers muss die Versicherung entweder auf den neuen Halter umgeschrieben oder gekündigt werden. Solange der Hund nicht abgemeldet ist, besteht der Versicherungsschutz fort — das ist wichtig für die Übergangszeit.
Seit 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sein. Der Chip muss auf den neuen Besitzer umgemeldet werden. Ohne Ummeldung können im Schadensfall Probleme auftreten — der verstorbene Besitzer kann nicht mehr haftbar gemacht werden.
Organisationen, die Hunden im Todesfall helfen
Neben den öffentlichen Tierheimen gibt es spezialisierte Organisationen, die sich um Hunde nach dem Tod ihres Besitzers kümmern:
| Organisation | Leistung | Kontakt |
|---|---|---|
| Animal Care Austria | Nimmt Hunde auf, vermittelt sie weiter, bietet Testamentsberatung | 0676/4466674 |
| Schnauzerl Tierzuflucht | Aufnahme von Verzichtstieren, Vermittlungshilfe | 06216/4664 |
| Vier Pfoten Österreich | Beratung zur Tiervermittlung und Testamentsgestaltung | 0800 0800 0400 |
| Örtliche Tierheime | Aufnahme und Vermittlung, oft günstiger bei Testamentsspende | Gemeindeabhängig |
Viele dieser Organisationen bieten sogenannte Tierabsicherungen an. Der Besitzer zahlt monatlich etwa 100 Euro, und im Todesfall übernimmt der Verein die Versorgung des Hundes. Das ist besonders für ältere Hundehalter eine sinnvolle Lösung.
Hund abgeben: So läuft die Abgabe im Tierheim
Muss ein Hund im Todesfall abgegeben werden, läuft der Prozess in österreichischen Tierheimen standardisiert ab:
- Kontaktaufnahme — telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Tierheim
- Voranmeldung — Angaben zu Alter, Rasse, Gesundheitszustand und Verhalten des Hundes
- Aufnahmegespräch — ein Tierheim-Mitarbeiter bespricht die Situation mit den Erben
- Aufnahmegebühr — je nach Einrichtung zwischen 150 und 600 Euro
- Tierärztliche Untersuchung — der Hund wird gechippt, geimpft und gesundheitlich geprüft
- Vormerkbucheintrag — alle Daten werden dokumentiert
Die Erfahrung zeigt: Hunde, die bereits ein** höheres Alter **haben oder gesundheitliche Probleme aufweisen, sind schwerer zu vermitteln. Wie die Tierheimordnung vorsieht, müssen Tierheime alle verfügbaren Informationen über den Krankheitsverlauf eines Tieres dokumentieren und dem neuen Tierarzt zugänglich machen.

Jährlich werden in Österreich tausende Hunde in Tierheimen abgegeben. Ein erheblicher Teil davon stammt von verstorbenen Besitzern. Besonders ältere Hunde haben geringere Vermittlungschancen — dabei sind sie oft die treuesten und dankbarsten Begleiter.
— Deutsches Tierschutzbund, Magazin “Du und das Tier”
Was tun, wenn Sie einen Hund nach dem Tod des Besitzers übernehmen?
Sie haben einen Hund von einem verstorbenen Angehörigen oder Bekannten übernommen? Hier die wichtigsten Schritte:
- Hundeabgabe ummelden — gehen Sie zur Gemeinde und melden Sie den Hund auf sich an. Ohne Ummeldung droht ein Verstoss gegen die Abgabenordnung.
- Mikrochip umschreiben lassen — beim Tierarzt oder direkt in der Heimtierdatenbank den Besitzerwechsel eintragen lassen.
- Hundehaftpflichtversicherung abschliessen — falls noch nicht geschehen, eine eigene Versicherung abschliessen.
- Hundepass übernehmen — der Europäische Heimtierausweis (Hundepass) muss auf den neuen Halter aktualisiert werden.
- Tierarzt aufsuchen — lassen Sie den Hund gesundheitlich durchchecken und besprechen Sie eventuelle Besonderheiten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Hund im Testament als Erbe eingesetzt werden? Nein, Tiere gelten rechtlich als Sachen und können nicht erben. Sie können aber einem Erben unter der Auflage vermacht werden, dass er sich um den Hund kümmert.
Was kostet die Abgabe eines Hundes im Tierheim? Die Aufnahmegebühr liegt zwischen 150 und 600 Euro, abhängig vom Tierheim und vom Zustand des Hundes. Manche Tierheime verlangen bei älteren oder kranken Tieren individuell vereinbarte Gebühren.
Muss die Hundeabgabe auch nach dem Tod des Besitzers weitergezahlt werden? Ja, solange der Hund nicht offiziell abgemeldet ist, läuft die Abgabenpflicht weiter. Die Erben sollten den Hund umgehend bei der Gemeinde abmelden.
Was passiert mit dem Hund, wenn sich keine Erben finden? Wenn es keine Angehörigen gibt oder alle ihr Erbe ausschlagen, wird der Hund über die Behörden in einem Tierheim untergebracht. Das Nachlassgericht entscheidet dann über den weiteren Verbleib.
Gibt es eine Versicherung für Hunde im Todesfall? Ja, verschiedene Tierschutzvereine bieten Tierabsicherungen an. Für etwa 100 Euro monatlich übernimmt der Verein im Todesfall die Versorgung des Hundes.
Vorsorge ist der beste Schutz für Ihren Hund
Ein Hund nach Tod des Besitzers muss nicht im Tierheim landen. Mit der richtigen Vorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihr Vierbeiner auch nach Ihrem Tod ein gutes Zuhause hat.
Die wichtigsten Massnahmen sind: eine Vertrauensperson finden, ein Testament mit Auflage aufsetzen, finanzielle Mittel für die Versorgung bereitstellen und eine Vorsorgevollmacht für die Übergangszeit ausstellen. Für ältere Hundehalter empfiehlt sich zusätzlich eine Tierabsicherung bei einem Tierschutzverein.
Abonnieren Sie unseren Newsletter — wir informieren Sie regelmässig über wichtige Themen rund um das Leben mit Hunden in Österreich. Lesen Sie auch unseren Artikel über Haustiere in Österreich finden und adoptieren.
Bleib auf dem Laufenden mit Österreich-News
Die wichtigsten Themen der Woche — Nachrichten, Ratgeber und Einblicke zum Leben in Österreich. Jeden Sonntag in deinem Postfach.