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Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich: zwei Reisepässe vor der Alpenlandschaft

Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich 2026: Wann ist sie erlaubt?

Migration

Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich 2026: Wann ist sie erlaubt? Österreich erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen. Ein vollständiger Leitfaden zum Gesetz 2026, zur Beibehaltungsgenehmigung, zu Ausnahmen für EU-Bürger und zu Reformperspektiven. Topics: Migration, Staatsbürgerschaft.

Österreich bleibt eines der konservativsten Länder Europas in der Frage der doppelten Staatsbürgerschaft. Einen österreichischen Pass zu erhalten und den bisherigen zu behalten, gelingt bei weitem nicht allen: Ein allgemeines Verbot gilt für fast alle Einbürgerungswilligen. Dennoch sieht das Gesetz klare Ausnahmen vor — für EU-Bürger, Kinder aus gemischtnationalen Ehen und humanitäre Fälle.

In diesem Leitfaden erfahren Sie: Wann Österreich die doppelte Staatsbürgerschaft tatsächlich zulässt, wie das Verfahren der Beibehaltungsgenehmigung funktioniert, welche Kosten anfallen, welche Dokumente erforderlich sind und wie sich der österreichische Ansatz vom deutschen unterscheidet. Der Artikel stützt sich auf das Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG), die Praxis der Einwanderungsbehörden und aktuelle Daten mit Stand 2026.

Die Grundregel: Österreich verbietet die doppelte Staatsbürgerschaft

Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz (Staatsbürgerschaftsgesetz, §§ 25–28) beruht auf dem Grundsatz der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten. Bei der Einbürgerung ist ein Ausländer verpflichtet, seinen bisherigen Pass abzugeben. Dies unterscheidet Österreich vom benachbarten Deutschland, wo seit dem 27. Juni 2024 die meisten eingebürgerten Deutschen ihren Doppelpass behalten.

In der Praxis bedeutet dies: Wenn Sie den österreichischen Pass erhalten, verlieren Sie Ihren bisherigen, sofern Sie nicht unter einen engen Ausnahmekatalog fallen. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt zum automatischen Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft (§ 32 StbG) — ohne Benachrichtigung und ohne Gerichtsverfahren.

Ein wichtiger Hinweis: Das Verbot betrifft ausdrücklich die Einbürgerung — den freiwilligen Erwerb der Staatsbürgerschaft auf Antrag. Entsteht eine zweite Staatsbürgerschaft automatisch (etwa bei Geburt), wird sie vom österreichischen Recht nicht aufgehoben.

Juristische Dokumente und Antragsformulare auf einem Schreibtisch, das Fenster rahmt die österreichischen Alpen ein

Wann die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist: die Ausnahmen

Das Gesetz sieht mehrere Situationen vor, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft in Österreich zulässig ist:

  • Bei Geburt — von einem österreichischen und einem ausländischen Elternteil entstehen beide Staatsbürgerschaften automatisch. Dies ist eine bedingungslose Ausnahme, die keiner zusätzlichen Genehmigung bedarf.
  • Humanitäre Gründe — Nachkommen von Personen, die vom nationalsozialistischen Regime verfolgt wurden, können die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben, ohne ihre bisherige aufzugeben. Dies wurde mit den Novellen 2020 zu § 58c StbG verankert.
  • Besondere Verdienste um Österreich, wenn die Beibehaltung des bisherigen Passes im Interesse der Republik liegt (§ 28 Abs. 2). Wird äußerst selten angewandt — meist bei Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst oder Großinvestoren.
  • Flüchtlinge und Asylberechtigte, für die die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft rechtlich unmöglich ist. Allerdings ist der Asylstatus selbst in Österreich instabil — mehr dazu in unserem Beitrag über den Entzug des Asylstatus bei syrischen Flüchtlingen.

Jeder Fall wird individuell geprüft und erfordert dokumentarische Nachweise. Österreich ist generell streng bei Einbürgerungen — bekannt sind beispielsweise Staatsbürgerschaftsverweigerungen wegen der Nichtannahme der Hymne. Statistiken über die Anzahl der erteilten Bewilligungen zur doppelten Staatsbürgerschaft veröffentlichen die Behörden nicht, der Großteil entfällt jedoch auf humanitäre und familiäre Gründe.

EU- und EWR-Bürger: ein Sonderfall

Bürger von Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums haben bei der Einbürgerung in Österreich das Recht, ihren bisherigen Pass zu behalten. Dies ist eine der stabilsten Ausnahmen, verankert in § 28 Abs. 1 StbG.

Vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU profitierten auch Briten von dieser Vergünstigung. Nach dem Brexit entfiel der Vorteil — britische Staatsangehörige fallen nun unter die allgemeine Verzichtspflicht. Ihre einzige Möglichkeit besteht darin, eine „unzumutbare Härte“ des Verzichts im Verfahren der Beibehaltungsgenehmigung nachzuweisen.

Für Russen, Ukrainer, Weißrussen, Kasachen und Bürger anderer Nicht-EU/EWR-Staaten gilt die Vergünstigung nicht. Bei der Einbürgerung müssen sie entweder ihren bisherigen Pass aufgeben oder eine Beibehaltungsgenehmigung erwirken.

Die Beibehaltungsgenehmigung

Wenn Sie unter keine der automatischen Ausnahmen fallen, bleibt als wichtigstes Instrument die Beibehaltungsgenehmigung — die behördliche Erlaubnis zur Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft. Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren, dessen Ausgang von der Überzeugungskraft Ihrer Argumente abhängt.

Die Genehmigung wird in drei Fällen erteilt:

  • Rechtliche Unmöglichkeit des Verzichts — das Herkunftsland sieht kein Verfahren zur Aufgabe der Staatsbürgerschaft vor oder knüpft es an unerfüllbare Bedingungen. Einige Staaten verlangen beispielsweise persönliches Erscheinen und die Entrichtung einer Gebühr in Höhe mehrerer Jahreseinkommen.
  • Unzumutbare Härte — hohe Verzichtsgebühren (in einzelnen Ländern bis zu mehreren tausend Euro), Verlust des Rechts auf Einreise zu Familienbesuchen, Verlust von Eigentumsrechten.
  • Interessen Österreichs — die Beibehaltung des bisherigen Passes des Antragstellers nützt der Republik, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft oder Kunst. Dieser Punkt erfordert eine dokumentarische Begründung und wird selten angewandt.

Die Genehmigung ist vor der Antragstellung auf die Staatsbürgerschaft einzuholen. Wird dieser Schritt versäumt und später eine zweite Staatsbürgerschaft erworben, geht die österreichische automatisch verloren. Mehr zum eigentlichen Einbürgerungsverfahren in unserem vollständigen Leitfaden für Einwanderer.

Der Grundsatz der Vermeidung doppelter Staatsbürgerschaft ist einer der konservativsten in Europa. Er schützt die Loyalität der Bürger, wird aber im Kontext von Mobilität und Globalisierung zunehmend in Frage gestellt.

— Experte für Migrationsrecht, Universität Wien

Das Beibehaltungsgenehmigungsverfahren: Schritt für Schritt

Die Erlangung einer Beibehaltungsgenehmigung ist ein mehrstufiger Prozess. So sieht er in der Praxis aus:

  1. Beratung — wenden Sie sich an die Staatsbürgerschaftsabteilung Ihres Bundeslandes. Ein Fachbearbeiter bewertet Ihren Fall und gibt Hinweise zu zusätzlich erforderlichen Unterlagen.
  2. Beweissammlung — bereiten Sie Dokumente vor, die die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft belegen. Für die rechtliche Unmöglichkeit ist eine offizielle Stellungnahme des Konsulats Ihres Landes erforderlich.
  3. Antragstellung — füllen Sie das Formular Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft aus und reichen Sie es mit dem Dokumentenpaket ein. Der Antrag wird von der Landesregierung geprüft.
  4. Prüfung — die Behörde bewertet, inwieweit Ihre Argumente den Kriterien des § 28 StbG entsprechen. Bei Bedarf werden zusätzliche Unterlagen angefordert oder Sie werden zu einem Gespräch eingeladen.
  5. Entscheidung — im positiven Fall erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der dem Einbürgerungsantrag beizulegen ist. Ein ablehnender Bescheid kann beim Verwaltungsgericht angefochten werden.

Wichtig: Die Genehmigung gilt für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel ein bis zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist muss das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen sein. Läuft die Genehmigung ab, muss eine neue beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die genaue Liste hängt vom geltend gemachten Grund ab, das Basispaket umfasst jedoch:

  • Antrag nach amtlichem Vordruck (erhältlich bei der Staatsbürgerschaftsabteilung).
  • Gültiger Reisepass und österreichischer Aufenthaltstitel.
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts — Meldezettel, Auszug aus dem Zentralen Melderegister (ZMR-Auszug).
  • Dokumente zum Nachweis der Unmöglichkeit des Verzichts: offizielle Antwort des Konsulats, Auszug aus der Gesetzgebung des Herkunftslandes mit notariell beglaubigter deutscher Übersetzung.
  • Für das Argument der unzumutbaren Härte: Gebührenbelege für den Verzicht, Eigentumsurkunden, Nachweise familiärer Bindungen.
  • Einkommensnachweis zur Bestätigung der finanziellen Unabhängigkeit.
  • Strafregisterbescheinigung.

Alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt und notariell beglaubigt sein. Wir empfehlen, von jedem Dokument mehrere Kopien anzufertigen — Originale werden bei der Einreichung nicht immer zurückgegeben.

Kosten und Fristen

Das Verfahren ist nicht kostenlos. Die wichtigsten Ausgaben:

  • Bearbeitungsgebühr — von 150 bis 400 Euro je nach Bundesland und Komplexität des Falls.
  • Notariell beglaubigte Übersetzung — von 50 bis 150 Euro pro Dokument.
  • Rechtsberatung — von 150 bis 300 Euro pro Stunde. Bei komplexen Fällen wird die Einschaltung eines auf Fremdenrecht spezialisierten Anwalts empfohlen.

Bearbeitungsdauer: 3 bis 12 Monate. In Wien liegen die Fristen aufgrund der hohen Auslastung der Behörden tendenziell am oberen Ende. In kleineren Bundesländern (Burgenland, Vorarlberg) kann eine Entscheidung innerhalb von 3–4 Monaten ergehen.

Reform 2026: Wird Österreich den Doppelpass erlauben?

Bis 2026 wird in Österreich eine Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Bezug auf die doppelte Staatsbürgerschaft aktiv diskutiert. Das benachbarte Deutschland hat den Schritt bereits getan: Seit Juni 2024 behalten die meisten eingebürgerten Deutschen ihren bisherigen Pass. In Österreich fordern die Öffentlichkeit und führende Medien (Der Standard, ZEIT) eine ähnliche Reform, insbesondere für Nachkommen von Migranten und integrierte Ausländer.

Jedoch wurde bis Mitte 2026 keine umfassende Reform verabschiedet. Diskutiert werden punktuelle Erleichterungen — vor allem für Nachkommen von NS-Verfolgten. Die politische Landschaft Österreichs bleibt in Migrationsfragen konservativ: Die Parteien ÖVP und FPÖ sprechen sich gegen eine Ausweitung der doppelten Staatsbürgerschaft aus und argumentieren mit einer „Aufweichung der Loyalität“.

Aktuelle Änderungen verfolgen Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und im offiziellen Text des Staatsbürgerschaftsgesetzes auf dem Portal RIS.

Vergleich mit anderen EU-Ländern

Der österreichische Ansatz gehört zu den strengsten in Europa. Zur Einordnung:

LandDoppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung
DeutschlandSeit Juni 2024 erlaubt — die meisten Eingebürgerten behalten ihren bisherigen Pass.
SchweizSeit 1992 erlaubt, praktisch keine Einschränkungen.
NiederlandeVerboten, aber der Ausnahmenkatalog ist deutlich breiter als der österreichische — Ehe, Geburt, Unmöglichkeit des Verzichts.
ItalienErlaubt.
ÖsterreichVerboten — Beibehaltungsgenehmigung als enge Ausnahme.

Quelle: Vergleichende Analyse des EUDO Citizenship Observatory, Datenstand 2025.

Folgen des Verzichts auf die Staatsbürgerschaft: Was Sie verlieren

Bevor Sie einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung stellen, sollten Sie sich klar machen, was auf dem Spiel steht. Der Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft kann bedeuten:

  • Verlust der visumfreien Einreise in das Herkunftsland — ein Visum wird erforderlich.
  • Begrenzung der Aufenthaltsdauer bei Familienbesuchen (in der Regel 30–90 Tage).
  • Verlust von Eigentumsrechten — in mehreren Ländern dürfen Ausländer kein Land oder keine Immobilien besitzen.
  • Rentenfolgen — die Überweisung der Rente aus dem Herkunftsland kann erschwert oder unmöglich werden.
  • Erbrechtliche Beschränkungen — für Nichtstaatsangehörige können besondere Erbregelungen gelten.
  • Verlust der EU-Staatsbürgerschaft — wenn Ihr bisheriger Pass der eines EU-Landes ist, verlieren Sie das Recht auf Freizügigkeit, das die EU-Staatsbürgerschaft verleiht, und erhalten es als Österreicher neu.

Genau diese Argumente bilden in der Regel die Grundlage eines Antrags auf Beibehaltungsgenehmigung — sie belegen die „unzumutbare Härte“ des Verzichts.

Panoramablick auf die österreichischen Alpen, österreichische Flagge im Vordergrund als Symbol der Staatsbürgerschaft

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, ohne die russische aufzugeben? Ja, aber nur über eine Beibehaltungsgenehmigung. Russland lässt die Aufgabe der Staatsbürgerschaft zu, sodass die „rechtliche Unmöglichkeit“ nicht greift. Sie müssen eine „unzumutbare Härte“ nachweisen — und die Chancen sind hier geringer als bei Bürgern von Ländern, in denen der Verzicht objektiv unmöglich ist (z. B. Argentinien, Iran).

Wie lange dauert das gesamte Verfahren — von der Beibehaltungsgenehmigung bis zum Pass? Im Durchschnitt 2 bis 4 Jahre: 3–12 Monate für die Beibehaltungsgenehmigung, dann 6–18 Monate für die Einbürgerung selbst. Alles hängt von der Auslastung der Behörden und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung eine zweite Staatsbürgerschaft erwerbe? Die österreichische Staatsbürgerschaft wird automatisch widerrufen (§ 32 StbG) — ohne Vorwarnung und ohne Gerichtsverfahren. Eine Wiederherstellung ist praktisch ausgeschlossen.

Wie erfahre ich, ob ich zur Aufgabe meiner Staatsbürgerschaft verpflichtet bin? Erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Landes. Einige Staaten (Ukraine, Weißrussland) erkennen den freiwilligen Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft nicht als Grund für den Verlust der ersten an, was für die österreichischen Behörden jedoch unerheblich ist — sie verlangen den förmlichen Verzicht.

Ausblick: Was Sie heute tun sollten

Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt in Österreich die Ausnahme, nicht die Regel. In den kommenden Jahren sind Teilreformen wahrscheinlich: Ausweitung der humanitären Gründe, Erleichterungen für integrierte Ausländer. Eine vollständige Aufhebung des Verbots nach deutschem Vorbild ist in absehbarer Zukunft unwahrscheinlich — der politische Konsens dafür fehlt in Österreich derzeit.

Checkliste: Ihre nächsten Schritte

  • Prüfen Sie, ob Sie unter eine automatische Ausnahme fallen (Geburt, EU/EWR, humanitäre Gründe).
  • Wenn nicht — lassen Sie sich von einem Anwalt für Migrationsrecht zu den Aussichten einer Beibehaltungsgenehmigung beraten.
  • Fordern Sie beim Konsulat Ihres Landes eine offizielle Auskunft über das Verfahren zur Aufgabe der Staatsbürgerschaft und dessen Kosten an.
  • Holen Sie die Beibehaltungsgenehmigung vor der Antragstellung auf die Staatsbürgerschaft ein.
  • Verfolgen Sie Gesetzesänderungen auf BMI und RIS.

Ein Fehler an dieser Stelle kann beide Pässe kosten. Handeln Sie nicht auf eigene Faust — ziehen Sie einen Fachmann hinzu.

Quellen

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