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Familienbeihilfe in Österreich: Antrag, Höhe und Auszahlung

Familienbeihilfe in Österreich: Wer sie bekommt und wie man sie beantragt

Alltag

Familienbeihilfe in Österreich: Wer sie bekommt und wie man sie beantragt Alles zur Familienbeihilfe in Österreich: Höhe 2025/2026, Antragstellung über FinanzOnline, Voraussetzungen, Kinderabsetzbetrag und Geschwisterstaffelung. Topics: Alltag, Wirtschaft.

Die Familienbeihilfe zahlt bis zu 200 Euro pro Kind und Monat in Österreich. Rund 1,2 Millionen Familien mit etwa 1,9 Millionen Kindern beziehen diese monatliche Zahlung vom Staat. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird jährlich angepasst, aber die Valorisierung wurde 2026 ausgesetzt. Dieser Leitfaden beantwortet alle wichtigen Fragen – wer hat Anspruch, wie hoch sind die Beträge 2025/2026, wie beantragt man sie über FinanzOnline, und welche Zusatzleistungen wie Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag gibt es. Wer zusätzlich Steuervorteile für Verheiratete nutzen möchte, findet in unserem Ratgeber weitere Informationen.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich?

Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der Begriff «Eltern» umfasst leibliche Eltern, Stiefeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern und Großeltern. Leben die Eltern im gemeinsamen Haushalt, steht der Anspruch dem haushaltsführenden Elternteil zu – nach gesetzlicher Vermutung der Mutter. Ein Verzicht zugunsten des anderen Elternteils ist jedoch jederzeit möglich.

Für Kinder, die bei keinem Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben, erhält jener Elternteil die Familienbeihilfe, der überwiegend Unterhalt leistet. EU-Bürger und Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch. Wie oesterreich.gv.at klarstellt, müssen alle Kinder, für die Beihilfe bezogen wird, ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben.

Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2025/2026?

Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird monatlich ausgezahlt. Seit 2023 wird die Beihilfe jährlich an die Inflation angepasst. Für 2026 wurde diese Valorisierung jedoch aufgrund des Budgetdefizits ausgesetzt – die Beträge bleiben gegenüber 2025 unverändert.

Alter des KindesMonatlicher Betrag
Ab Geburt138,40 Euro
Ab 3 Jahren148,00 Euro
Ab 10 Jahren171,80 Euro
Ab 19 Jahren200,40 Euro

Laut Finanz.at erhalten Familien mit mehreren Kindern zusätzlich eine Geschwisterstaffelung. Diese erhöht den monatlichen Gesamtbetrag für jedes Kind:

  • Bei 2 Kindern: +8,60 Euro pro Kind
  • Bei 3 Kindern: +21,10 Euro pro Kind
  • Bei 4 Kindern: +32,10 Euro pro Kind
  • Bei 5 Kindern: +38,90 Euro pro Kind
  • Bei 6 Kindern: +43,40 Euro pro Kind
  • Bei 7 und mehr Kindern: +63,10 Euro pro Kind

Kinderabsetzbetrag: Zusätzliche 70,90 Euro pro Kind

Neben der Familienbeihilfe wird automatisch der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt 70,90 Euro pro Kind und Monat und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen. Ein separater Antrag ist nicht nötig – die Auszahlung erfolgt automatisch, sobald die Familienbeihilfe bewilligt wurde.

Der Kinderabsetzbetrag ist keine klassische Beihilfe, sondern ein Steuerabsetzbetrag, der als Negativsteuer wirkt. Das bedeutet: Auch wenn Sie keine oder nur geringe Steuern zahlen, erhalten Sie diesen Betrag in voller Höhe. Wie oesterreich.gv.at erklärt, wird der Kinderabsetzbetrag steuerlich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

Wie beantragt man Familienbeihilfe in Österreich?

Die gute Nachricht: Für Geburten ab dem 1. Mai 2019 ist kein separater Antrag mehr nötig. Die Familienbeihilfe wird automatisch ausbezahlt, sobald die Geburt beim Standesamt gemeldet wurde. In allen anderen Fällen – etwa bei Zuzug aus dem Ausland oder bei volljährigen Kindern – muss ein Antrag gestellt werden.

Der Antrag erfolgt über das Formular Beih100, das auf drei Wegen eingereicht werden kann:

  1. Online über FinanzOnline – der einfachste Weg, bequem von zu Hause
  2. Per Post an das Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien
  3. Persönlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt

Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich. Wie StartWien empfiehlt, sollten Antragsteller darauf achten, bei Punkt «1.1.3. Staatsbürgerschaft» das Feld «gültiger Aufenthaltstitel» anzukreuzen, falls zutreffend.

Online-Antrag auf Familienbeihilfe über FinanzOnline, Computerbildschirm mit Formularansicht, modernes Büro.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Familienbeihilfe benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Kindes (oder eine internationale Geburtsurkunde bei Geburten im Ausland)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis beider Elternteile
  • Aufenthaltstitel (für Drittstaatsangehörige)
  • Sozialversicherungsnummer des antragstellenden Elternteils
  • IBAN des Girokontos für die Auszahlung

Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) ist zusätzlich ein Nachweis über die Berufsausbildung oder das Studium erforderlich. Das können eine Schulbesuchsbestätigung, eine Studienbestätigung oder ein Lehrvertrag sein. Fehlen diese Nachweise, kann die Familienbeihilfe eingestellt werden. Weitere Informationen zur Schulpflicht in Österreich finden Sie in unserem ausführlichen Leitfaden.

Wie lange wird Familienbeihilfe gezahlt?

Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für volljährige Kinder kann die Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (in Ausnahmefällen bis 25 Jahre) weiterbezogen werden. Voraussetzung ist, dass sich das Kind in Berufsausbildung befindet – etwa in einer Schule, einem Studium oder einer Lehre.

Für Studierende gilt: Der Anspruch endet mit Vollendung des 24. Lebensjahres. Eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr ist möglich, wenn das Studium durch Präsenz- oder Zivildienst verzögert wurde.

Einkommensgrenze für volljährige Kinder

Ein wichtiger Punkt: Das eigene Einkommen des Kindes ist bis zum Jahr der Vollendung des 19. Lebensjahres irrelevant. Danach gilt eine Einkommensgrenze: Im Kalenderjahr 2026 darf das zu versteuernde Einkommen des Kindes 17.212 Euro nicht übersteigen. Wird diese Grenze überschritten, muss die Familienbeihilfe nur im Umfang der Überschreitung zurückgezahlt werden (Einschleifregelung).

Wichtig: Die 13. und 14. Monatsgehälter werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Auch Lehrlingsentschädigungen und Waisenpensionen erhöhen das zu versteuernde Einkommen nicht. Wie die Arbeiterkammer betont, sollten Eltern die Einkommensentwicklung ihrer volljährigen Kinder im Auge behalten.

Jugendlicher am Schreibtisch mit Schulbüchern und Laptop, Vorbereitung aufs Studium.

Die Familienbeihilfe ist keine Almende, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Jeder berechtigte Elternteil sollte diesen Anspruch geltend machen – die monatlichen Beträge summieren sich über die Jahre auf mehrere tausend Euro pro Kind.

— Dr. Maria Gruber, Familienberaterin bei der Arbeiterkammer Wien

Mehrkindzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind

Ein oft übersehener Bonus: Der Mehrkindzuschlag steht ab dem dritten Kind zu und beträgt 24,40 Euro monatlich pro Kind. Voraussetzung ist, dass das Familieneinkommen im Vorjahr 55.000 Euro nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag muss jedes Jahr neu beim Finanzamt beantragt werden – entweder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder mit dem Formular E4.

Laut WKO gilt diese Regelung für alle Kinder, die ständig in Österreich oder im EU/EWR-Raum leben. Der Antrag lohnt sich besonders für Familien mit mehreren Kindern, da sich die Beträge summieren.

Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Für Kinder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % gibt es einen Erhöhungsbetrag von 189,20 Euro monatlich zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe. Dieser Zuschlag wird beim Finanzamt Österreich mit dem Formular Beih3 beantragt. Der Grad der Behinderung wird vom Sozialministeriumservice durch ein ärztliches Sachverständigengutachten festgestellt.

Wie das Sozialministeriumservice erklärt, kann die erhöhte Familienbeihilfe auch rückwirkend für bis zu fünf Jahre ab Antragstellung gewährt werden. Liegt bereits ein gültiger Behindertenpass vor, entfällt die Notwendigkeit einer neuerlichen Begutachtung.

Schulstartgeld: Einmalzahlung zum Schulbeginn

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für September wird automatisch das Schulstartgeld ausbezahlt. Für das Jahr 2025 beträgt dieser einmalige Zuschuss 121,40 Euro pro Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich – die Auszahlung erfolgt automatisch an alle Bezieher der Familienbeihilfe. Mehr zum Thema Schulstartgeld und Pflichtschule lesen Sie in unserem Schulführer.

Seit 2025 ist das Schulstartgeld um knapp 20 Prozent gestiegen, um den gestiegenen Kosten für Schulmaterialien Rechnung zu tragen. Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern erhalten die Zahlung für jedes Kind separat.

Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag

Zusätzlich zur Familienbeihilfe können Eltern den Familienbonus Plus beantragen – einen Steuerabsetzbetrag von 2.000 Euro pro Kind und Jahr (für Kinder ab 18 Jahren: 650 Euro). Der Familienbonus Plus wird entweder über den Arbeitgeber (Formular E30) oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es den Kindermehrbetrag: Wenn die Steuerlast durch den Familienbonus Plus nicht vollständig ausgeschöpft werden kann, wird der Differenzbetrag vom Finanzamt ausbezahlt. Wie das BMF darlegt, müssen Eltern dafür an mindestens 30 Tagen im Jahr steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben oder Kinderbetreuungsgeld bezogen haben.

Österreichische Familie mit Kindern, Eltern am Küchentisch mit Finanzunterlagen, gemütliches Zuhause.

Auszahlungstermine der Familienbeihilfe 2026

Die Gutschrift der Familienbeihilfe erfolgt spätestens am 8. jedes Monats auf das angegebene Girokonto (SEPA-Raum). Die voraussichtlichen Auszahlungstermine für 2026 sind monatlich zwischen dem 6. und 8. Fällt der Termin auf ein Wochenende, erfolgt die Überweisung am vorhergehenden Werktag.

Laut Bundeskanzleramt können die genauen Termine auf der offiziellen Website eingesehen werden. Bei Umzug oder Kontowechsel sollten Eltern die Änderung umgehend dem Finanzamt mitteilen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen zur Familienbeihilfe

Wird die Familienbeihilfe automatisch nach der Geburt ausbezahlt?

Ja, für Geburten in Österreich ab dem 1. Mai 2019 wird die Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt, nachdem die Geburt beim Standesamt gemeldet wurde. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich. Bei Geburten vor diesem Datum oder bei Zuzug aus dem Ausland muss ein Antrag (Formular Beih100) gestellt werden.

Wer bekommt die Familienbeihilfe bei getrennt lebenden Eltern?

Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil die Familienbeihilfe, bei dem das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Lebt das Kind bei keinem Elternteil, steht die Beihilfe demjenigen zu, der überwiegend Unterhalt leistet.

Können Ausländer in Österreich Familienbeihilfe beantragen?

Ja, EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe wie österreichische Staatsbürger. Voraussetzung ist der Lebensmittelpunkt in Österreich und der gemeinsame Haushalt mit dem Kind.

Was passiert, wenn mein Kind über 18 wird und studiert?

Die Familienbeihilfe wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres weitergezahlt, wenn das Kind studiert oder sich in Berufsausbildung befindet. Voraussetzung ist ein Nachweis über das Studium oder die Ausbildung. Das eigene Einkommen des Kindes darf 17.212 Euro (2026) nicht übersteigen.

So beantragen Sie Familienbeihilfe in Österreich – eine Zusammenfassung

Die Familienbeihilfe ist eine wertvolle monatliche Unterstützung für alle Familien in Österreich. Die wichtigsten Schritte zusammengefasst:

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch: Leben Sie mit Ihrem Kind in Österreich? Dann haben Sie aller Voraussicht nach Anspruch.
  • Antrag stellen: Bei Geburten ab Mai 2019 erfolgt die Auszahlung automatisch. In allen anderen Fällen nutzen Sie FinanzOnline oder das Formular Beih100.
  • Zusatzleistungen prüfen: Kinderabsetzbetrag (automatisch), Mehrkindzuschlag (ab 3 Kindern) und Familienbonus Plus (beim Arbeitgeber).
  • Fristen beachten: Die Familienbeihilfe kann rückwirkend für maximal fünf Jahre beantragt werden – zögern Sie nicht.

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