Bezahlter Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes in Österreich
Bezahlter Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes in Österreich Vollständiger Leitfaden zum bezahlten Urlaub für die Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren in Österreich: Anspruchsberechtigte, Antragsverfahren, Vergütungshöhe und Vergleich mit anderen EU-Ländern." Topics: Alltag, Freizeit & Kultur.
Bezahlter Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes in Österreich ist eines der meistdiskutierten Themen im Arbeitsrecht des Landes. Im Jahr 2026 haben die Behörden die Details zur Gewährung dieser Urlaubsart präzisiert, und Arbeitgeber passen ihre Richtlinien aktiv an. Wenn Sie in Österreich arbeiten möchten und erfahren wollen, wie Sie bezahlten Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes beantragen, gibt dieser Artikel vollständige Antworten.
Was ist bezahlter Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes?
Laut der offiziellen Website Leave (annual leave, parental leave etc.) haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche pro Kalenderjahr, wenn ihr Kind unter 12 Jahren erkrankt und pflegebedürftig ist. Diese Regelung ist auch im Dokument Leave Policy in Austria: Updated for 2025 verankert.
Antragsverfahren
Das Verfahren ist einfach: Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber über die Erkrankung des Kindes und legt ein ärztliches Attest vor. Dann ist ein Antrag bei der Personalabteilung zu stellen. Das Gesetz garantiert eine zusätzliche bezahlte Urlaubswoche pro Jahr. Bei erneuter Erkrankung des Kindes ist im selben Jahr keine zweite zusätzliche Woche möglich.
Neben dieser Woche gibt es den Basisjahresurlaub von 25 bis 30 Arbeitstagen, je nach Branche und Arbeitsvertrag.
Vergütung während dieses Urlaubs
Ab dem 43. Krankheitstag erhält der Arbeitnehmer 60 % des üblichen Tagesverdienstes. Beim bezahlten Urlaub zur Pflege eines kranken Kindes bleibt die Vergütung jedoch in voller Höhe erhalten, also 100 % des üblichen Gehalts pro Urlaubstag.
Einschränkungen
- Der Urlaub wird nur für ein Kind unter 12 Jahren pro Jahr gewährt.
- Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
- Der Urlaub kann nur im laufenden Kalenderjahr genommen werden.
Vergleich mit anderen EU-Ländern
In Deutschland erlaubt das Gesetz bis zu 10 Tage Pflegeurlaub, jedoch ist die Vergütung oft auf 70 % des Gehalts begrenzt. In Frankreich dauert der congé pour enfant malade bis zu 3 Tage pro Jahr bei voller Vergütung. Österreich nimmt eine Mittelposition ein und bietet eine volle Woche mit voller Vergütung.
Praktische Tipps für berufstätige Eltern
- Sammeln Sie rechtzeitig ärztliche Atteste.
- Besprechen Sie flexible Arbeitszeiten mit dem Arbeitgeber.
- Bewahren Sie Kopien aller Anträge und Bestätigungen auf.
Die Einhaltung dieser einfachen Regeln hilft, Stress zu minimieren und dem Kind die notwendige Pflege ohne finanzielle Einbußen zu ermöglichen.
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