Pflegeurlaub in Österreich: Pflegefreistellung, Dauer, Anspruch und Antrag
Pflegeurlaub in Österreich: Pflegefreistellung, Dauer, Anspruch und Antrag Pflegeurlaub in Österreich: Wer hat Anspruch auf Pflegefreistellung? Wie viele Tage sind bezahlt? Welche Dokumente brauchen Sie? Alles zu Antrag, Dauer und Rechten. Topics: Alltag, Gesundheit.
Wenn ein Familienmitglied erkrankt und Ihre Betreuung braucht, haben Sie in Österreich ein gesetzliches Recht auf Pflegeurlaub (auch Pflegefreistellung genannt). Dabei handelt es sich um bezahlte Dienstfreistellung zur Pflege eines kranken Angehörigen — ohne Verdienstausfall.
Dieser Artikel erklärt: Wie viele Tage Pflegeurlaub Ihnen zustehen, wer als pflegebedürftiger Angehöriger gilt, wie Sie den Antrag richtig stellen, welche Dokumente nötig sind und wie sich der kurzfristige Pflegeurlaub von der längerfristigen Pflegekarenz unterscheidet. Die Informationen basieren auf dem Angestelltengesetz (AngG), dem Urlaubsgesetz (UrlG) und den gängigen Kollektivverträgen.
Was ist Pflegeurlaub und was ist der Unterschied zur Pflegefreistellung
Im österreichischen Arbeitsrecht werden Pflegeurlaub und Pflegefreistellung oft synonym verwendet, wobei Pflegefreistellung der rechtlich korrekte Begriff ist. Beide bezeichnen die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines erkrankten Angehörigen.
Der Pflegeurlaub ist gesetzlich verankert im § 8 Angestelltengesetz (AngG) für Angestellte und im § 16 Urlaubsgesetz (UrlG) für Arbeiter. Kollektivverträge erweitern diese gesetzlichen Mindeststandards häufig.
Wichtig: Pflegeurlaub ist nicht mit dem Krankenstand (eigene Erkrankung) oder der Pflegekarenz (langfristige unbezahlte Pflegefreistellung) zu verwechseln. Der Pflegeurlaub ist eine kurzfristige, bezahlte Freistellung zur Pflege eines kranken Familienmitglieds.
Wer hat Anspruch auf Pflegeurlaub
Jeder Dienstnehmer in Österreich hat Anspruch auf Pflegeurlaub — unabhängig von der Art des Dienstverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, befristet). Voraussetzung ist ein aufrechtes Arbeitsverhältnis.
Ausnahmen:
- Selbstständige haben keinen automatischen Anspruch, können aber eine freiwillige Versicherung bei der Sozialversicherung abschließen
- Während der Probezeit besteht noch kein Anspruch — dieser entsteht erst nach deren Ende
- In den ersten zwei Wochen des Dienstverhältnisses — in manchen Fällen
Der Anspruch auf Pflegeurlaub besteht ab dem ersten Tag nach Ende der Probezeit. Voraussetzung ist eine Krankenstandsbestätigung des Arztes, die die Pflegenotwendigkeit bescheinigt.
Wie viele Tage Pflegeurlaub stehen Ihnen zu
Das Gesetz garantiert eine Arbeitswoche Pflegeurlaub pro Kalenderjahr. Die meisten Kollektivverträge in Österreich erweitern diesen Anspruch jedoch:
| Kategorie | Dauer | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Gesetzliches Minimum | 1 Woche pro Jahr | § 8 AngG / § 16 UrlG |
| Mit Kindern bis 12 Jahre | bis zu 2 Wochen pro Jahr | § 16 UrlG |
| Mit Kollektivvertrag | 1–2 Wochen | abhängig vom KV |
| Bei mehreren Kindern | bis zu 3 Wochen | Sonderfälle |
Für Eltern mit Kindern bis 12 Jahren erhöht das Gesetz den Pflegeurlaub auf 2 Wochen pro Kalenderjahr. Bei zwei oder mehr Kindern sehen manche Kollektivverträge sogar bis zu 3 Wochen vor.
Wichtig: Pflegeurlaubstage verfallen am Ende des Kalenderjahres. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nicht möglich.
Für welche Angehörigen gilt der Pflegeurlaub
Das Gesetz definiert einen klaren Personenkreis, für den Pflegeurlaub in Anspruch genommen werden kann:
- Ehepartner oder eingetragener Partner
- Kinder (einschließlich Stief- und Pflegekinder)
- Eltern (einschließlich Pflegeeltern)
- Großeltern
- Enkelkinder
- Geschwister
- Lebensgefährten — in manchen Kollektivverträgen
Der Pflegeurlaub gilt nicht nur für Familienmitglieder, sondern auch für Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben. Wenn beispielsweise Ihre Großmutter bei Ihnen wohnt und pflegebedürftig wird, haben Sie Anspruch.
Laut Arbeiterkammer darf der Arbeitgeber den Pflegeurlaub nicht verweigern, wenn die Pflegebedürftigkeit durch eine ärztliche Krankenstandsbestätigung nachgewiesen wird. Eine Ablehnung ist nur bei groben Verfahrensverstößen zulässig, etwa wenn die Bestätigung nicht vorgelegt wird.
— Arbeiterkammer Österreich
So beantragen Sie Pflegeurlaub: Schritt für Schritt
Die Beantragung von Pflegeurlaub in Österreich ist unkompliziert, erfordert aber die Einhaltung bestimmter Formalitäten.
Schritt 1. Holen Sie eine Krankenstandsbestätigung. Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, der die Pflegebedürftigkeit bestätigt. Die Bestätigung sollte enthalten: Diagnose, voraussichtliche Pflegedauer und Unterschrift des Arztes.
Schritt 2. Verständigen Sie Ihren Arbeitgeber. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort — sobald Sie von der Erkrankung Ihres Angehörigen erfahren. Eine mündliche Mitteilung reicht rechtlich aus, schriftlich ist jedoch sicherer.
Schritt 3. Legen Sie die Bestätigung vor. Die Krankenstandsbestätigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag nach Antritt des Pflegeurlaubs vorlegen. Bei Verspätung kann die Zahlung verweigert werden.
Schritt 4. Verlängerung bei Bedarf. Wenn die Pflege länger dauert, holen Sie eine neue Bestätigung und verständigen Sie Ihren Arbeitgeber erneut.
Ein Musterformular finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer oder des ÖGB. Ihr Arbeitgeber muss Ihren Arbeitsplatz während des Pflegeurlaubs freihalten.

Bezahlung des Pflegeurlaubs: Wer zahlt und wie viel
Während des Pflegeurlaubs erhalten Sie Ihr volles Gehalt bzw. Ihren vollen Lohn. Der Arbeitgeber zahlt und kann sich einen Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstatten lassen.
So funktioniert die Rückerstattung:
- Der Arbeitgeber zahlt Ihnen 100 % Ihres Entgelts
- Der Arbeitgeber stellt einen Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- Die ÖGK erstattet dem Arbeitgeber einen Teil der Kosten (in der Regel bis zu 70 %) — unter bestimmten Voraussetzungen
In der Praxis erhalten die meisten Arbeitnehmer ihr volles Gehalt pünktlich, und die Buchhaltung des Arbeitgebers kümmert sich um die Abrechnung mit der Krankenkasse.
Wichtig: Wenn Sie während des Pflegeurlaubs selbst krank werden (Krankenstand), gelten die Regeln des Krankenstands, nicht die des Pflegeurlaubs. Beide Leistungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.

Pflegeurlaub für Eltern: Was Sie wissen sollten
Eltern von Kindern unter 12 Jahren haben erweiterte Ansprüche auf Pflegeurlaub. Statt einer Woche pro Jahr garantiert das Gesetz bis zu zwei Wochen. Bei schwerer Erkrankung des Kindes muss der Arbeitgeber den Pflegeurlaub unabhängig von der bereits bezogenen Dauer gewähren.
Zusätzliche Möglichkeiten für Eltern:
- Sonderbetreuungszeit — besondere Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes (während COVID-19 eingeführt, für Kinder bis 12 Jahre verlängert)
- Der Pflegeurlaub kann von beiden Elternteilen abwechselnd genutzt werden
- Bei Spitalsaufenthalt eines Kindes hat ein Elternteil Anspruch auf durchgehende Anwesenheit — auch das gilt als Pflegeurlaub
Österreich fördert aktiv die Vereinbarkeit von Beruf und Familie — mehr dazu in unserem Artikel über Work-Life-Balance in Österreich.
Häufig gestellte Fragen
Kann der Arbeitgeber den Pflegeurlaub verweigern? Nur bei Verfahrensverstößen — etwa wenn keine ärztliche Bestätigung vorliegt oder diese erst nach dem dritten Tag eingereicht wird. Bei ordnungsgemäßer Beantragung ist eine Verweigerung rechtswidrig.
Verfallen nicht genutzte Pflegeurlaubstage? Ja. Pflegeurlaubstage verfallen am Ende des Kalenderjahres, wenn sie nicht genutzt werden.
Muss ich den Pflegeurlaub nacharbeiten? Nein. Der Pflegeurlaub ist eine bezahlte Dienstfreistellung. Eine Nachleistung ist nicht erforderlich.
Gilt der Pflegeurlaub auch für Haustiere? Nein. Das Gesetz sieht Pflegeurlaub nur für Menschen vor. Bei schwerer Erkrankung eines Haustieres können Sie regulären Urlaub nehmen oder — bei erheblichen psychischen Belastungen — Krankenstand in Anspruch nehmen.
Wichtige Punkte: Checkliste zum Pflegeurlaub
Hier die wichtigsten Fakten zum Pflegeurlaub (Pflegefreistellung) in Österreich.
Auf einen Blick:
- Anspruch für alle Dienstnehmer ab dem ersten Tag nach der Probezeit
- Dauer: 1–2 Wochen pro Jahr (bis zu 3 Wochen für Eltern)
- Bezahlung: 100 % des Gehalts — vom Arbeitgeber ausgezahlt
- Ärztliche Bestätigung erforderlich — innerhalb von 3 Tagen vorlegen
- Angehörige: Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister
- Nicht genutzte Tage verfallen — rechtzeitig beantragen
- Bei längerem Pflegebedarf (über 2–3 Wochen) Pflegekarenz prüfen — unbezahlte Freistellung bis zu 3 Monaten
Wenn ein Angehöriger erkrankt, zögern Sie nicht mit der Antragstellung. Je früher Sie Ihren Arbeitgeber informieren und eine ärztliche Bestätigung einholen, desto reibungsloser verläuft der Prozess. Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie haben Vorrang.
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